Neue EU Verpackungsverordnung PPWR

08 avril 2026

Ab dem 12. August 2026 gilt in der EU die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Um die einheitliche Umsetzung zu unterstützen, hat die EU-Kommission Leitlinien und ein FAQ publiziert:

Die Dokumente gehen unter anderem auf Definitionsfragen ein und enthalten Interpretationen der EU-Kommission. Zur Hierarchie von PPWR und Single-Use Plastics Directive (SUPD) steht in den Leitlinien: «According to Article 67(1)(a) (29), the SUPD prevails over the PPWR in case of conflict, unless provided otherwise. Article 67(1)(b) provides otherwise for packaging bans under point 3 of Annex V.»

Die Schweiz erhält eine eigene Verpackungsverordnung, voraussichtlich im Sommer 2026. Für Unternehmen, die in der EU operieren, hat die PPWR unter anderem folgende Konsequenzen:

  • Recyclingpflicht (Art. 6): Ab 2030 müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein.
  • Mehrweg-Ziele für Getränke (Art. 29): Für Getränkeverpackungen gilt ab 2030 eine Mehrwegquote von 10 %.
  • Pfand und Sammlung (Art. 50): Mitgliedstaaten müssen ein Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen einführen (Kunststoff und Metall bis 3 Liter). Kein Pfand ist nötig, wenn bis 2026 eine Sammelquote von 80 % nachgewiesen wird. 2029 müssen 90 % Sammelquote erreicht werden.
  • Verpackungsminimierung (Art. 10): Vorgaben zur Reduktion von Verpackung und Leerraum
  • Kennzeichnungspflichten (Art. 12): Harmonisierte Kennzeichnung von Material und Entsorgung
  • Herstellerverantwortung (Art. 45): Produzenten zahlen für Sammlung und Entsorgung und erhalten Mitteilungspflichten.
  • Anforderungen für Stoffe (Art. 5): Grenzwerte und Verbote ab 12. August 2026 (z. B. PFAS)
  • Verbot von Einwegkunststoff: Die SUPD verlangt, dass EU-Mitglieder Einwegkunststoff verbieten (Art. 5). Die PPWR präzisiert bei Art. 67.

Indirekte Auswirkungen der PPWR auf die Schweiz

  • EU-weite Anforderungen zu Nachhaltigkeit, Recyclingfähigkeit und Stoffbeschränkungen setzen Standards. Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz über internationale Partner und Lieferketten Anpassungsdruck spürt.
  • Es ist zu erwarten, dass die Schweiz EU-Vorschriften zu Stoffen wie PFAS übernimmt.