Vernehmlassung - Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein

11 mars 2026

Weinverordnung, SR 916.140

Die VSW lehnt eine Inlandleistung ab und setzt sich für einen Weinmarktfonds ein

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über den Weinbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung, SR 916.140) durch. Gemäss dieser Änderung würde das Zollkontingent für Wein neu nach Massgabe der Inlandleistung verteilt.

Ausgehend von der aktuellen und zukünftigen Marktsituation spricht nichts für eine Inlandleistung zur Einfuhr von Weinkontingente. Tatsächlich hätte eine Inlandleistung eine massive Verkleinerung des Schweizer Weinmarkts und einen noch stärkeren Rückgang des Gesamtkonsums zur Folge. Zudem erweist sich dieser bundesrätliche Vorschlag als verfassungs- und gesetzeswidrig.

So setzt sich die VSW entschieden für den Aufbau eines nachhaltig und langfristig finanzierten Weinmarktfonds nach dem Grundsatz der Selbsthilfe ein. Die Akteure aller Wertschöpfungsstufen der Weinbranche würden sich in diesem Fonds zusammenschliessen und einen finanziellen Beitrag erbringen, mit dem der Sektor Wein dringend notwendige Instrumente sowohl für die Produktion als auch zur Marktbearbeitung entwickeln und einsetzen könnte.

Das beiliegende Merkblatt können Sie frei verbreiten. Weitere Informationen sowie die Vernehmlassungsantwort der VSW erhalten sie im Verlauf dieses Monats.

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