Professor Peter Nobel hat im Auftrag der Vereinigung Schweizer Weinhandel ein Gutachten zum Entwurf des Wirtschaftsdepartements zur Revision der Verteilung der Zolleinfuhrkontingente von Wein mit einer Inlandleistungverfasst. Zusammengefasst stellt er fest:
Die vorgeschlagene Änderung der Weinverordnung knüpft den Weinimport an die inländische Weinproduktion. Damit wird der Wettbewerb verzerrt und es würden Importeure entweder gezwungen, neben dem Handel mit ausländischem Wein auch inländischen Wein zu produzieren, oder sie müssten sich in ein Abhängigkeitsverhältnis zu konkurrierenden Produzenten begeben. Dies stellt einen grundsatzwidrigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, der verfassungswidrig ist.
Eine Bestimmung in der Weinverordnung wäre für einen solch schweren Eingriff zudem keine hinreichende gesetzliche Grundlage: vielmehr bräuchte es hierfür ein Parlamentsgesetz. Selbst wenn man den Eingriff nicht als schwer einstuft, ist die geplante Neuregelung unzulässig, da sie unverhältnismässig ist und damit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht nachkommt. Statt staatlicherseits ein schwerwiegendes Marktzugangshindernis für Weinimporteure zu errichten und den Schweizer Markt für ausländische Weine weiter abzuschotten, erscheinen mildere Massnahmen möglich, um die heimischen Weinbauen und den Weinabsatz von inländischem Wein stärken. Die geplante Neuregelung steht zudem im Widerspruch zu den vertraglichen Pflichten der Schweiz gegenüber der WTO und der EU. Gleichzeitig bringt das Risiko von Handelsstreitigkeiten und Gegenmassnahmen mit sich.
Die Resultate des Gutachtens wurden in der ablehnenden Stellungnahme der VSW sowie in der Musterantwort für Mitglieder übernommen.
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