- Ausweitung der Zertifikatspflicht: Die 3G-Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.
- Ausweitung der Maskenpflicht: Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen.
- Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G: Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
- Dringliche Home-Office-Empfehlung: Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
- Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikat: Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
- Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen
- Einreise – Quarantäne aufgehoben, Testpflicht verstärkt (ab 4. Dezember 2021)
Link zur Medienmitteilung

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