Dazu gehört auch das Projekt, die Schweizer Weine in ein schweizweit einheitliches System für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben nach AOP und IGP zu überführen. Das Bundesamt für Landwirtschaft ist davon überzeugt, dass eine zentrale Grundlage für einen wertschöpfungsstarken Absatz von Schweizer Wein in den Kennzeichnungsvorschriften liegt und die Produzentengruppierungen damit eine bessere Marktsegmentierung erreichen. Diese hätten neu auch die Verantwortung für die geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOP) und geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP).
Angeführt vom Branchenverband Schweizer Reben und Wein ist die Schweizer Weinbranche von diesem Projekt überhaupt nicht überzeugt und lehnt ihn ab.
Die nachfolgende Präsentation stellt das Projekt vor. Sodann finden Sie die Präsentation der Resultate der in Changins durchgeführten Studie „Etude de l’impact économique de l’introduction des AOP-IGP“ (nur auf Französisch). Schliesslich führen sie weitere Links zu den Vernehmlassungsunterlagen des Bundes.
Gerne nehmen wir Ihre Stellungnahme zu diesem Projekt bis zum 31. Januar 2019 entgegen: info@ascv-vsw.ch
Links zu :

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