Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union

12. décembre 2014

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Ab 13. Dezember 2014 gelten für Weine folgende Bestimmungen:

-          Die Schrifthöhe der Pflichtangaben auf den Etiketten muss mindestens 1,2 mm betragen

-          Sprachliche Anforderungen: verpflichtende Informationen über Lebensmittel sind in einer für die Verbraucher der Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, leicht verständliche Sprache abzufassen.

-          Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union niedergelassen ist, der Importeur, der das Lebensmittel in die Union einführt.

-          Für Wein muss weiterhin keine Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdauer angegeben werden.