Anhang 1 der Zollerleichterungsverordnung vom 4. April 20071 wird wie folgt geändert. Die Tarifnummern 2204.2941 und 2204.2942 erhalten per 1. Januar 2017 die folgende neue Fassung: 2204.22 41 / 2204.22 42 / 2204.29 43 / 2204.29 44.
Der Zollansatz Fr. je 100 kg brutto bleibt unverändert bei Fr. 4.-.
<link file:2400 _blank verordnung des efd uber>Link zur Verordnung
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