Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) führt bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum landwirtschaftliches Verordnungspaket ein Vernehmlassungsverfahren durch.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 12. Mai 2017.
Revisionsvorschläge:
Weinverordnung (916.140)
Weinlesekontrolle
- Obligatorischer elektronischer Abgleich zwischen den ausgestellten Bescheinigungen und den eingekellerten Traubenlieferungen
- Sicherstellung eines einheitlicheren Vollzugs bei der Überwachung der betrieblichen Eigenkontrolle (Risikoanalyse, Inspektionen vor Ort)
- Obligatorische elektronische Übermittlung der Ergebnisse der Weinlesekontrolle (Kellerblatt) an das Organ der Weinhandelskontrolle
Weinhandelskontrolle
- Abschaffung der gleichwertigen kantonalen Weinhandelskontrolle für Eigenproduzenten und einheitliches Kontrollorgan für sämtliche Betriebe, die mit Wein handeln
- Inspektionen vermehrt auf Risikobetrieben
- Zusätzliche Kompetenzen für das Kontrollorgan (z.B. Erhebung amtlicher Proben, Einsicht in die Finanz- und Betriebsbuchhaltung)
Anhang:
- <link file:428 _blank landwirtschaftliches-verordnungspaket-2017>Vernehmlassung
- <link file:425 _blank synopse>Synoptische Tabelle


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