Das folgende Schutzkonzept wurde von der VSW-Vereinigung Schweizer Weinhandel erarbeitet und beschreibt die Anforderungen an die Betriebe, die ihre Degustationstätigkeit in der Weinhandlung gemäss der COVID-19-Verordnung 2 wieder aufnehmen wollen. Die Vorgaben richten sich an die Betreiber von Einrichtungen und Organisatoren von Veranstaltungen und an die Arbeitgeber. Sie dienen der Festlegung von betriebsinternen Schutzmassnahmen, die unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden umgesetzt werden müssen.
Dieses Schutzkonzept ist gültig bis auf Widerruf oder bis zur Publikation einer neuen Version. Im Zwei- felsfall gilt die deutsche Fassung des vorliegenden Schutzkonzeptes. Der Betrieb sorgt im Sinne der Eigenverantwortung für die Einhaltung des Schutzkonzepts. Eine Gästegruppe umfasst im Folgenden 1 bis maximal 300 Personen. Die Gäste einer Gästegruppe sind sich bekannt, oder eine Person der Gästegruppe bzw. der Gastgeber stellen sicher, dass ihr/ihm alle Angehörigen einer Gästegruppe be- kannt sind und die Rückverfolgbarkeit gemäss Punkt 10 während zwei Wochen nach dem Besuch ge- währleistet ist.
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