Projekt Largo des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV – Verordnungspacket zum neuen Lebensmittelgesetz
Das Parlament hat am 20. Juni 2014 ein neues Lebensmittelgesetz verabschiedet. Gegenüber dem geltenden Recht bringt dieses unter anderem folgende Neuerungen:
- Übernahme des Lebensmittelbegriffs und weiterer Definitionen der EU (u.a. „Inverkehrbringen“)
- Einführung des Täuschungsverbots für Bedarfsgegenstände und für kosmetische Mittel
- Pflicht zur Rückverfolgbarkeit nicht mehr nur bei Lebensmitteln, sondern neu auch bei Bedarfsgegenständen (d.h. Gegenständen und Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln), kosmetischen Mitteln und Spielzeug
- Explizite Verankerung des Vorsorgeprinzips
- Aufgabe des Grenz- und Toleranzwertkonzepts zugunsten von Höchstmengen (d.h. keine strikte Trennung mehr zwischen Werten, deren Überschreiten mit einer
- Gesundheitsgefährdung verbunden ist und Werten, welche die "Gute Herstellungspraxis", d.h. den Grundsatz "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" konkretisieren)
- Aufgabe des Positivprinzips (es dürfen nicht mehr nur umschriebene oder bewilligte Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden)
- Regelung des Dusch- und Badewassers
- Möglichkeit des Verzichts auf Gebühren bei geringfügigen Beanstandungen
Wesentlich für die Getränkebranche ist die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern über Getränke, welche neu die nicht-alkoholischen als auch die alkoholischen Getränke in einer Verordnung regelt.
<link http: www.blv.admin.ch dokumentation>Detaillierte Erläuterungen wie auch die Entwürfe der einzelnen revidierten Verordnungen finden sie online beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.
<link file:1603 _blank verordnung über>Link zur Verordnung
<link file:1600 _blank erläuterungen zur verordnung über>Link zur Erklärungen betr. Verordnung


![[Translate to Français:] [Translate to Français:]](/fileadmin/_processed_/e/1/csm_Red_wine_c340b2391a.jpg)

![[Translate to Français:] [Translate to Français:]](/fileadmin/_processed_/0/7/csm_Sommelier_04_ceac480cfb.jpg)
![[Translate to Français:] [Translate to Français:]](/fileadmin/_processed_/2/5/csm_Bild_1_ae7770ea92.jpg)
![[Translate to Français:] [Translate to Français:]](/fileadmin/_processed_/0/7/csm_Bild_8_ad676d25b0.jpg)