Pflichtangaben in der Werbung sollen vereinfacht werden

20. Mai 2021

Der Bundesrat hat am 19. Mai 2021 eine Änderung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) beschlossen. Neu kann im Werbemittel eine Referenz auf eine digitale Quelle bekanntgegeben werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten können die Pflichtangaben dann in der digitalen Quelle in Erfahrung bringen. Damit wird ein Entscheid des Parlaments umgesetzt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Die erleichterte Spezifizierungspflicht gilt nur für die Werbung, nicht hingegen am Ort des Angebots ("point of sale").

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