Ladenöffnungszeiten – Mindeststandard für den gesamten Schweizer Detailhandel
Der <link file:274 _blank a1>Bundesrat hat dem Parlament eine Gesetzesvorlage unterbreitet, in der für den gesamten Schweizer Detailhandel ein gemeinsamer Mindeststandard für die Ladenöffnungszeiten festgelegt wird. Das neue <link file:275 _blank a2>Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten legt die Öffnungszeiten wie folgt fest: Von Montag bis Freitag zwischen 6 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr. Der Sonntag ist nicht betroffen und die kantonalen Feiertage sind ausgenommen.






