HasLV-WBF

06. Dezember 2016

Verordnung des WBF über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel

Nach Anhörung des Branchenverbands Schweizer Reben und Wein sieht die neue Verordnung eine befristete Ausnahme bis 31.12.2018 vor für Industriewein zur Verwendung in Fonduezubereitungen und zur Herstellung von Essig, der bei der Produktion von Essiggemüse eingesetzt wird.

Die Gruppe der Fonduehersteller möchte jedoch über Schweizer Weine verfügen und ist dazu an einer Zusammenarbeit mit der Schweizer Weinbranche interessiert. Zwecks Klärung technischer Fragen wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Fonduehersteller und des Branchenverbands Schweizer Reben und Wein eingesetzt.

 

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