Gewährung von vom Bund abgesicherten «Covid-19»-Krediten

27. März 2020

 

Unter den verschiedenen Notmassnahmen, die der Bundesrat am 20. März 2020 angekündigt hat, ist ein Betrag von 20 Milliarden Franken vorgesehen, um den von der Coronavirus-Krise betroffenen Unternehmen einen raschen Zugang zu Krediten zu ermöglichen. Die Einzelheiten dieses Hilfsmechanismus wurden schnell geklärt und die entsprechende Verordnung trat am 26. März 2020 in Kraft.