Entalkoholisierung von Getränken: Pflichtenheft und Informationen des BAZG

05. November 2025

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat ein Pflichtenheft und Informationen zur Entalkoholisierung von Getränken veröffentlicht. Nachfolgend die Original-Mitteilung:

“Delémont, 03.11.2025 - Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unterstützt interessierte Personen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung entalkoholisierter Getränke. Dafür stellt das BAZG ein Pflichtenheft mit den wichtigsten Anforderungen und Hinweisen zur Verfügung.”

In der Einleitung des Pflichtenhefts steht geschrieben, «dass es sich an Personen richtet, die über eine Entalkoholisierungsanlage verfügen oder den Erwerb einer solchen Anlage planen. Die Entalkoholisierung ist ein Verfahren, bei dem der gesamte oder ein Teil des Ethylalkohols aus einem gegorenen Getränk wie Wein, Bier oder Obstwein oder seltener aus einer Spirituose (nachfolgend als «Rohstoffe» bezeichnet) entfernt wird, wobei so weit als möglich der Geschmack, die Struktur und die sensorischen Eigenschaften beibehalten werden. Die gängigsten Methoden der Entalkoholisierung sind die Destillation, die Umkehrosmose und die Filtration.

Neben dem vollständig oder teilweise entalkoholisierten Getränk, das im Laufe des Prozesses gewonnen wird, entsteht bei der Entalkoholisierung ein ethanolhaltiges Nebenprodukt (nachfolgend als «Ethanol» bezeichnet), das beispielsweise bei der Herstellung von Spirituosen, in der Pharma- oder der Kosmetikindustrie, für die Herstellung von Biokraftstoffen oder für Reinigungs- oder Desinfektionsmittel weiterverwendet werden kann. Das entstandene Ethanol ist gemäss der Alkoholverordnung ein gebranntes Wasser und unterliegt der Spirituosensteuer, es sei denn, es wird vernichtet oder für den Verzehr ungeeignet gemacht. Da das Recht zur Herstellung von gebrannten Wassern ausschliesslich beim Bund liegt, muss jede Person, die Rohstoffe entalkoholisiert, Inhaberin oder Inhaber einer Konzession des BAZG sein.»