COVID-19 - Schutzkonzept

30. Juni 2020

Version 4, gültig ab dem 22. Juni 2020

Seit dem 22. Juni 2020 sind weitere Erleichterungen in Kraft getreten.

So können Degustationen wieder im Stehen durchgeführt werden. Auch müssen Degustationen in Verkaufsgeschäften nicht mehr zwingend vom Verkaufsbereich getrennt werden. Dementsprechend haben wir das Schutzkonzept für Degustationen im Weinhandel angepasst, das Sie nachfolgend in seiner 4. Version finden.

Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung der Massnahmen verantwortlich. Diese beginnt bei der Instruktion der Mitarbeitenden und der Information der Kundschaft. Ausnahmen oder Speziallösungen sind mit den verantwortlichen Behörden im Standortkanton des Betriebs zu besprechen.

Viel Erfolg und gute Geschäfte!

 

Schutzkonzept