Bundesrat will die Kontrollen für kleine Kellereien unter Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit lockern

05. November 2025

 

Bern, 05.11.2025 — Der Bundesrat will die Kontrollen für kleine Kellereien lockern. An seiner Sitzung vom 5. November 2025 hat er einen Bericht über die Vereinfachung der Weinhandelskontrolle für kleine Kellereien in der Schweiz verabschiedet. Darin werden konkrete Lösungen vorgeschlagen, mit denen sich sowohl die Rückverfolgbarkeit von der Traube bis zur Weinflasche als auch die Einhaltung der Meldepflichten sicherstellen lassen.

Die administrative Entlastung der Landwirtschaft ist aus Sicht des Bundesrates ein zentrales Anliegen der aktuellen und der zukünftigen Agrarpolitik. Daher hat er den Bericht in Erfüllung des von Nationalrat Philippe Nantermod eingereichten Postulats 21.4446 verabschiedet. In diesem Bericht werden konkrete Lösungen zur Vereinfachung der Weinhandelskontrolle für hiesige kleine Kellereien vorgeschlagen, wobei gleichzeitig die Rückverfolgbarkeit von der Traube bis zur Weinflasche sowie die Einhaltung der Meldepflichten gewährleistet werden.

Die geplanten Massnahmen umfassen unter anderem administrative Erleichterungen, die Einführung eines Standardformulars für Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerer sowie die Lockerung der Regeln für den Weinzukauf aus demselben Produktionsgebiet für Kellereien, die ausschliesslich ihre eigenen Trauben verarbeiten und ihre eigenen Produkte verkaufen.

Diese Anpassungen wurden von Branchevertreterinnen und ‑vertretern, dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie der Stiftung «Schweizer Weinhandelskontrolle» in engem Austausch gemeinsam erarbeitet.

Weiter empfiehlt der Bericht, die Möglichkeiten der Fernkontrolle sowie der gezielten Kontrolle nach Themenbereichen auszubauen, um die Kosten und den Verwaltungsaufwand für kleine Kellereien merklich zu reduzieren. Der Bundesrat verpflichtet sich, die erforderlichen Gesetzesanpassungen im Rahmen des nächsten landwirtschaftlichen Verordnungspakets zu berücksichtigen und zur Gewährleistung einer einheitlichen Umsetzung eng mit den Kontrollbehörden zusammenzuarbeiten.

Link zur Medienmitteilung vom BLW