Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 eröffnet. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten. Eine der zahlreichen, vorgeschlagenen Massnahmen ist, dass alle Einfuhrkontingente für landwirtschaftliche Produkte neu nur noch im Versteigerungsverfahren durch den Bund verteilt würden. Die Vereinigung Schweizer Weinhandel lehnt diese Revision entschieden ab.
In seiner Stellungnahme an die Bundespräsidentin und Chefin des eidgenössischen Finanzdepartements, Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter, beantragt die Vereinigung Schweizer Weinhandel, dass
- bei der Verteilung von Zollkontingenten der Wettbewerb gewahrt bleiben muss, so wie es heute in Artikel 22 des Landwirtschaftsgesetzesformuliert ist.
- die Revision von Artikel 22 des Landwirtschaftsgesetzes ersatzlos zu streichen ist.
Ein Wechsel zu einem Versteigerungsverfahren wäre in der aktuellen, und auch künftigen Situation auf dem Weinmarkt verantwortungslos. Die damit verbundenen finanziellen und sachlichen Aufwendungen für alle Beteiligten stünden in keinem Verhältnis zu möglichen Rentenerträgen und hätten beträchtliche Margen- und Wertschöpfungsverluste zur Folge: Die Weinbranche in der Schweiz hat Ende der 1990er Jahre einschlägig schlechte Erfahrungen mit der Versteigerung von Weineinfuhrkontingenten gemacht.
Tatsächlich ist eine Kontingentszuteilung im Versteigerungsverfahren ein ineffizientes und teures Instrument mit Fehlanreizen, komplizierten administrativen Verfahren entlang der Wertschöpfungskette sowie hohen Kosten, vor allem für die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Steuerzahler. Für die Vereinigung Schweizer Weinhandel ist es nicht akzeptabel, dass der Bund mit dem Entlastungspaket 2027 auch Struktur- und Konjunkturpolitik betreibt.