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20.12.2012

Revisionen im Schweizerischen Lebensmittelrecht: Eröffnung des Anhörungsverfahrens

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt bis zum 15. März 2013 ein Anhörungsverfahren zur Revision verschiedener Verordnungen im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände durch. Ziel dieser Revision ist die Anpassung an das europäische Recht sowie an den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik.

Für die Weinbranche von besonderem Interesse sind die

  • Verordnung über alkoholische Getränke
  • Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
  • Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln
  • Fremd- und Inhaltsstoffverordnung
  • Hygieneverordnung

Im Hinblick auf die Stellungnahme der Vereinigung Schweizer Weinhandel laden wir alle Mitglieder ein, uns Ihre Überlegungen und Beurteilungen zu den beabsichtigten Revisionen, insbesondere zur Revision der Verordnung über alkoholische Getränke, bis 31. Januar 2013 an info(at)ascv-vsw.ch einzusenden.

 
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