Jugendschutz im Wein-Onlinehandel

27. Juli 2023

Die Bestimmungen des Jugendschutzes gelten nicht nur für den stationären Weinhandel sondern auch in Onlineshops.

Gesetzliche Grundlagen für den Weinhandel

Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) vom 20. Juni 2014 (Stand am 1. Januar 2022):

  • Artikel 14 Abgabe- und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke
    Absatz 1: Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16. Dezember 2016 (Stand am 15. Juli 2022):

  • 9. Abschnitt: Alkoholische Getränke: Abgabe- und Werbebeschränkung

    Artikel 42 Abgabe
    Absatz 1: Alkoholische Getränke müssen so zum Verkauf angeboten werden, dass sie von alkoholfreien Getränken deutlich unterscheidbar sind.
    Absatz 2: Am Verkaufspunkt ist gut sichtbar und in gut lesbarer Schrift darauf hinzuweisen, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist. Dabei ist auf das Mindestabgabealter gemäss der Lebensmittel- und der Alkoholgesetzgebung hinzuweisen.

Bedeutung für den Weinhandel (stationärer und Onlinehandel)

  • Allgemein: Es handelt sich um ein Abgabeverbot.
  • Auch Online muss die Kundschaft auf die Altersbeschränkung aufmerksam gemacht werden.
  • Die Abgabe/ Lieferung von Wein an Jugendliche unter 16 Jahren ist auch im Onlinehandel verboten. Das Gesetz schreibt keine Identitäts-/ Altersüberprüfung vor.
  • Falls Zweifel bestehen am Alter der Person, welche eine Bestellung aufgibt und/oder ihr die Bestellung ausgeliefert werden soll, ist auf geeignete Art und Weise eine Altersüberprüfung durchzuführen. Gemäss Stellungnahme des Bundesrates vom 26. April 2023 ist eine reine Selbstdeklaration (Zum Beispiel Angabe des Alters oder des Geburtsdatums im Bestellformular) aus der Sicht des Jugendschutzes unzureichend.
  • Der Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass an Personen unter 16 Jahren kein Wein verkauft wird, ist nicht ausreichend. Denn die Abgabe von Wein an Minderjährige unter 16 Jahren ist verboten, nicht der Kauf von Wein durch Minderjährige.

Empfehlungen für den Onlinehandel

  • Hinweise auf die Altersbeschränkung zur Abgabe/ Lieferung von Wein sollen auch im Onlinehandel gut sichtbar angebracht werden. So zum Beispiel beim Laden des Onlineshops, bei der ersten Ansicht des Warenkorbs, beim Starten den Bestellprozesses etc. Der Hinweis muss jedoch nicht ständig wiederholt werden.
  • Eine Altersüberprüfung muss spätestens bei der Übergabe/ Auslieferung des bestellten Weins erfolgen, wenn Zweifel bestehen über das Alter der Person, welche die Lieferung entgegennimmt.
  • Betriebsintern soll der Prozess beschrieben und festgelegt werden, wie die Übergabe einer Online­ Weinbestellung an Minderjährige unter 16 Jahren verhindert wird.
  • Die wohl erfolgversprechendste Lösung ist, auch unter dem Aspekt der Kundenbindung, die eigene Kundschaft zu kennen und sie über ein gespeichertes Onlinekundenprofil, inkl. gesicherter Altersangaben, zu betreuen.